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IAB-Rechner: Lohnt sich ein Investitionsabzugsbetrag für dich?

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein cleveres Steuerinstrument für Unternehmer, das es erlaubt, bereits vor einer geplanten Investition Steuern zu sparen.

Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bietet der IAB einen wertvollen Liquiditätsvorteil – allerdings nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Mit unserem interaktiven IAB-Rechner findest du schnell heraus, ob sich der IAB in deinem konkreten Fall lohnt.

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Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

Der IAB ist in § 7g des deutschen Einkommensteuerrechts verankert.

Er ermöglicht es Unternehmen, bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten für bestimmte Wirtschaftsgüter vorab gewinnmindernd abzuziehen – also bevor die Investition tatsächlich erfolgt.

Beispiel:

Du planst in zwei Jahren ein Investment in Photovoltaikanlagen in Höhe von 300.000 €.

Mit dem IAB kannst du bereits heute 150.000 € als Betriebsausgabe geltend machen. Das senkt dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) – und damit deine Steuerlast schon jetzt. 

Im Jahr der Investition kannst du außerdem 40 % der verbleibenden Anschaffungskosten als Sonderabschreibung geltend machen. Somit mindert sich dein zvE im Jahr der Anschaffung um weitere 60.000 € (40 % von 150.000 €).

Voraussetzungen für den IAB

Damit du den Investitionsabzugsbetrag nutzen kannst, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Dein Unternehmen darf gewisse Größenmerkmale nicht überschreiten, aktuell darf der Gewinn 200.000 € nicht überschreiten. Ggf. bietet sich auch die Neugründung eines Unternehmens an, damit der Schwellenwert nicht überschritten wird.
  • Die geplante Investition muss innerhalb von drei Jahren nach Abzug des IAB erfolgen.
  • Es muss eine konkrete Investitionsabsicht bestehen.
  • Der IAB gilt nur für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden.

Wie funktioniert unser IAB-Rechner?

Unser Online-Tool zeigt dir transparent und verständlich, ob sich der IAB für dich lohnt:

Du gibst an:

  • dein voraussichtliches Jahresbruttoeinkommen
  • ob du verheiratet bist

Der Rechner ermittelt dann:

  • dein zu versteuerndes Einkommen (vereinfachte Rechnung: Bruttogehalt abzgl. 10 % zur Berücksichtigung deiner Werbungskosten, Sonderausgaben etc.)
  • deine Einkommensteuer nach § 32a EStG (inkl. Solidaritätszuschlag)
  • deine potenzielle Steuerersparnis durch den IAB
  • und vergleicht diese mit den Beratungskosten, die bei der Umsetzung anfallen

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Entscheidungslogik:

Der IAB lohnt sich nur dann, wenn die Steuerersparnis größer als die Beratungskosten für die Implementierung des IABs ist.

Wie liest du das Ergebnis des IAB-Rechners?

Der IAB-Rechner zeigt dir auf einen Blick:

  • „Ein IAB kann sich für dich lohnen.“ – deine potentielle Steuerersparnis übersteigt die Kosten. Du profitierst.
  • „Ein IAB lohnt sich für dich aktuell noch nicht.“ – deine Steuerlast ist zu gering. Die Kosten für die Implementierung des IAB übersteigen deine potentielle Steuerersparnis.

Wichtig zu beachten:

Der IAB ist kein Allzweckwerkzeug – richtig eingesetzt, entfaltet er jedoch spürbare finanzielle Vorteile. Vor allem bei größeren Investitionen oder hohem Einkommen wirkt der Effekt stark.

💡 Tipp: Beachte, dass sich ein IAB nicht automatisch deshalb lohnt, weil deine mögliche Steuerersparnis die Kosten der Implementierung übersteigen. Insbesondere ist eine Reduzierung des zu versteuernden Einkommens (zvE) auf Null nur in den seltensten Fällen sinnvoll. Hierzu beraten wir dich gerne individuell.

💡 Tipp: In der Regel ist eine Reduzierung des zvE auf ca. 68.000 € sinnvoll, da hierdurch die Progression ideal genutzt wird. Denn: Erst ab einem zvE von 68.481 € greift der Spitzensteuersatz von 42 %. Das heißt bei einer Reduzierung auf unter 68.481 € beträgt deine Steuerersparnis pro Euro, der als IAB geltend gemacht wird, nicht mehr 0,42 € sondern progressionsbedingt weniger.

Rechenbeispiel aus der Praxis

Jahresbruttoeinkommen: 250.000 € p. a.
Geplante Investition: 300.000 € (IAB = 150.000 €)
Beratungskosten: 7.500 € (ebenfalls von der Steuer absetzbar, Nettobelastung im Beispiel = 4.350 €)
Steuerersparnis im Jahr der IAB-Bildung: ca. 60.500 €
Steuerersparnis im Jahr der Investition: ca. 25.200€

➡ Fazit: Der IAB lohnt sich – Netto-Vorteil: 81.350 €

Nutze unseren IAB-Rechner, um deine individuelle Situation zu prüfen.

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Möglicher Ablaufplan für ein IAB-Investment in Photovoltaikanlagen

Ablaufplan zur Implementierung des Investitionsabzugsbetrags (IAB) in 12 Schritten.
Möglicher Ablaufplan zur Implementierung des Investitionsabzugsbetrags, von Erstgespräch bis Nachbetreuung.

Wir von Callidus stehen dir für dein IAB-Investment gern vollumfänglich beratend zur Seite. In einem kostenlosen Erstgespräch zeigen wir dir gerne deine möglichen Optionen auf und geben dir weitere Informationen zum Investitionsabzugsbetrag.

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Solltest du dich nach dem Erstgespräch für eine Zusammenarbeit mit Callidus entscheiden, kümmern wir uns um alle relevanten Aspekte deines IAB-Investments, insbesondere:

  • Rentabilitätsprüfung – Wir prüfen, ob die Bildung eines IABs für dich sinnvoll ist.
  • Steuerliche Anmeldung – Wir übernehmen sämtliche Vorgänge im Rahmen der steuerlichen Registrierung der Gesellschaft für dich.
  • Bildung & Durchsetzung des IABs – Wir bilden nach Absprache mit dir den IAB in der optimalen Höhe und setzen den IAB - falls notwendig - bei den Finanzbehörden durch.
  • Laufende Betreuung – Wir erstellen alle Buchführungen, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für den Zeitraum der IAB Bildung bis zum Investment.
  • Nachbetreuung - Gerne stehen wir dir auch nach dem Investment weiter als deine persönlichen Ansprechpartner zur Verfügung.

Was du beim IAB zusätzlich beachten solltest

Der IAB ist steuerlich attraktiv – aber kein Selbstläufer. Achte auf:

  • Investition muss fristgerecht erfolgen – Innerhalb von drei Jahren nach Bildung des IABs muss investiert werden
  • Nachversteuerung bei Nicht-Investition – Die Inanspruchnahme des IAB wird im Jahr der IAB-Bildung rückgängig gemacht. Der hierauf entstehende Steuerbetrag wird mit 1,8 % pro Jahr verzinst, sodass sich die Steuerlast weiter erhöht.
  • Dokumentationspflichten & Beratung – Abstimmung mit deinem Steuerberater ist Pflicht. So stellst du sicher, dass dein IAB anerkannt wird und alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Fazit: IAB clever nutzen – aber mit Strategie

Der Investitionsabzugsbetrag ist ein mächtiges Steuersparmodell – wenn du ihn korrekt und strategisch einsetzt. Mit unserem Rechner findest du heraus, ob sich der Aufwand in deinem Fall lohnen kann.

Bei positiven Ergebnissen empfehlen wir: Sprich mit einem spezialisierten Steuerberater, um die Umsetzung rechtssicher zu gestalten. Wir stehen dir jederzeit gern für ein Gespräch zur Verfügung.

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FAQ: Häufige Fragen zum Investitionsabzugsbetrag

Was ist der IAB genau?

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein steuerliches Instrument für Unternehmer, mit dem du bereits vor einer geplanten Investition einen Teil der Kosten steuermindernd geltend machen kannst.

Wer kann den IAB nutzen?

Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die bestimmte Größenmerkmale erfüllen – der Gewinn deines Unternehmens darf 200.000 € nicht überschreiten.

Welche Vorteile hat der IAB?

Du kannst bis zu 50 % der voraussichtlichen Investitionskosten im Vorfeld steuerlich absetzen und damit deine Liquidität verbessern sowie deine Steuerlast frühzeitig senken. Außerdem kann eine vom IAB unabhängige Sonderabschreibung in Höhe von 40 % der verbleibenden Anschaffungskosten im Jahr der Investition geltend gemacht werden.

Was passiert, wenn ich nicht investiere?

Dann musst du den IAB rückgängig machen – es kommt zur Nachversteuerung und zu Zinsen in Höhe von 1,8 % pro Jahr. Deshalb solltest du einen IAB nur dann Bilden, wenn auch tatsächliche eine Investitionsabsicht vorliegt.

Welche Kosten entstehen beim IAB?

Es fallen Beratungskosten für Planung, steuerliche Prüfung und Umsetzung an – in der Regel zwischen 7.500 € und 12.500 €, abhängig vom Investitionsvolumen und der Anzahl der benötigten Gesellschaften.

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