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StBVV-Rechner: Steuerberaterkosten nach Steuerberatervergütungsverordnung transparent berechnen

Wenn du eine Steuerkanzlei beauftragst, möchtest du wissen, welche Steuerberaterkosten auf dich zukommen – idealerweise, bevor du den Auftrag erteilst. Gleichzeitig müssen Steuerberater ihre Honorare nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bemessen, die mit Gegenstandswerten, Gebührentatbeständen und Zehntelsätzen arbeitet.

Mit unserem StBVV‑Rechner erhältst du einen Online‑Kostenrechner, der typische Steuerberaterleistungen – etwa laufende Buchführung, Jahresabschluss oder Einkommensteuererklärung – auf Basis der StBVV übersichtlich und nachvollziehbar schätzt. Das Tool bildet die gesetzliche Systematik der Vergütungsverordnung ab und übersetzt Tabellen und Zehntelsätze in einen klar strukturierten Honorarschätzungs‑Workflow mit Live‑Berechnung und Einzelpositionen. So bekommst du schnell ein realistisches Bild deiner voraussichtlichen Steuerberaterkosten – ohne dich selbst durch Tabellen A–C und Paragraphen arbeiten zu müssen.

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Warum ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) für Steuerberaterkosten wichtig?

Die StBVV regelt bundesweit, wie Steuerberater ihre Leistungen abrechnen dürfen – und setzt dabei nicht auf beliebige Stundensätze, sondern auf Gegenstandswerte und Gebührensätze:

  • Für viele Erklärungen und Abschlüsse wird ein Gegenstandswert (z. B. Umsatz, Jahresleistung, Gewerbeertrag) ermittelt.
  • Aus Tabellen (A, B, C) wird die Grundgebühr passend zum Gegenstandswert entnommen.
  • Diese Grundgebühr wird mit einem Zehntelsatz (z. B. 3,5/10, 5/10, 25/10) multipliziert – je nach Art und Umfang der Leistung.

Für Mandantinnen und Mandanten ist diese Systematik auf den ersten Blick oft wenig greifbar. Der StBVV‑Rechner setzt genau hier an: Er übersetzt Tabellen und Zehntelsätze in einen klar strukturierten Honorarschätzungs‑Workflow, inklusive Live‑Berechnung und Einzelpositionen.

Welche Leistungen kannst du im StBVV‑Rechner als Steuerberaterkosten‑Paket abbilden?

Der Rechner bildet bewusst typische Situationen aus der Praxis ab, die sowohl Unternehmen/Freiberufler als auch Privatpersonen betreffen.

Unternehmen / Freiberufler

  • Laufende Buchführung (Finanzbuchhaltung)
  • Lohnabrechnungen / Löhne
  • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
  • Jahresabschluss mit Bilanz und GuV
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung

Privatpersonen

  • Einkommensteuererklärung mit Einkünfteermittlung nach verschiedenen Einkunftsarten (z. B. nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung).

Hinzu kommen jeweils automatisch berücksichtigte Pauschalen, etwa Bescheidprüfung und Archivierung, sobald die entsprechenden Leistungen ausgewählt bzw. bei Privatpersonen die Einkommensteuer einbezogen wird.

Wie funktioniert der StBVV‑Rechner zur Berechnung von Steuerberaterhonoraren?

Der Rechner führt dich in vier Schritten durch die Honorarschätzung und zeigt dir rechts jederzeit eine Live‑Berechnung mit Einzelpositionen.

Schritt 1: Beratungsprofil wählen

Du wählst, ob es um:

  • ein Unternehmen / Freiberufler oder
  • eine Privatperson (ESt‑Erklärung, ggf. mit Zusammenveranlagung)

geht. Diese Auswahl steuert, welche Leistungen dir im nächsten Schritt angeboten werden.

Schritt 2: Leistungen auswählen

Je nach Profil wählst du alle Leistungen, die du für deine Situation benötigst:

  • Unternehmen/Freiberufler: z. B. Buchführung, Jahresabschluss, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer.
  • Privatpersonen: Veranlagungsart (Einzel‑ oder Zusammenveranlagung von Ehegatten); die Einkommensteuer wird dann automatisch nach StBVV mit Einkünfteermittlung und Mantelbogen berücksichtigt.

Pauschale Fixkosten wie E‑Bilanz, Bundesanzeiger, Bescheidprüfung und Archivierung werden automatisch angesetzt, sobald die zugehörigen Leistungen bzw. Steuerarten im Paket enthalten sind.

Schritt 3: Gegenstandswerte eingeben

Der Rechner blendet nur die Felder ein, die für deine gewählten Leistungen wirklich benötigt werden:

  • Jahresumsatz für Buchführung und Umsatzsteuer
  • Betriebseinnahmen für die EÜR
  • Bilanzsumme und Jahresumsatz für den Jahresabschluss
  • Gewinn für die weiteren Unternehmenssteuern
  • bei Privatpersonen: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung/Verpachtung und sonstige Einkünfte – optional getrennt für Person A und B bei Zusammenveranlagung.

Für Einkommensteuer‑Fälle dient der Rechner als erste Orientierung: Er ermittelt die Einkünfteermittlung nach Tabelle A sowie die Einkommensteuererklärung als Mantelbogen‑Gebühr auf Basis der von dir geschätzten positiven Einkünfte.

Schritt 4: Ergebnis interpretieren und nächsten Schritt gehen

Rechts siehst du die Gesamtkosten inkl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer sowie eine detaillierte Aufschlüsselung:

  • Grundgebühr, Gegenstandswert und Zehntelsatz je Leistung
  • getrennte Darstellung von Pauschalen (E‑Bilanz, Bundesanzeiger, Bescheidprüfung, Archivierung)
  • Auslagenpauschale (5 % auf das Nettohonorar) und Umsatzsteuer (19 % auf Nettohonorar plus Auslagen).

Du kannst das Ergebnis als Orientierung nutzen und anschließend ein Kennenlerngespräch mit uns vereinbaren, um aus der Schätzung ein verbindliches Angebot zu machen.

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Beispiel: Jahresabschluss & Steuererklärungen für eine GmbH – Steuerberaterkosten nach StBVV schätzen

Um die Funktionsweise greifbarer zu machen, ein vereinfachtes Beispiel:

  • Rechtsform: GmbH (Unternehmen/Freiberufler)
  • Jahresumsatz: 450.000 €
  • Bilanzsumme: 650.000 €
  • Gewinn: 400.000 €

Im Rechner wählst du:

  • Profil: Unternehmen / Freiberufler
  • Leistungen: Buchführung, Jahresabschluss (Bilanz+GuV), Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer.

Der StBVV‑Rechner:

  • ermittelt den Gegenstandswert für den Jahresabschluss aus Bilanzsumme und Jahresumsatz und wendet die passende Gebühr nach Tabelle B und 25/10‑Satz an,
  • nutzt den Jahresumsatz als Basis für Buchführung und Umsatzsteuer, jeweils mit passenden Zehntelsätzen,
  • setzt für Körperschaft‑ und Gewerbesteuer die jeweiligen Gegenstandswerte und Tabellen an,
  • berücksichtigt automatisch E‑Bilanz, Bundesanzeiger, Bescheidprüfung und Archivierung sowie Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.

Das Ergebnis: Eine konsistente, StBVV‑basierte Honorarschätzung für dein Gesamtpaket – mit sämtlichen Einzelpositionen und einem klaren Bruttobetrag.

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Wie interpretierst du die StBVV‑basierte Honorarschätzung des Rechners?

Der Rechner liefert dir eine qualifizierte Schätzung, keine rechtsverbindliche Gebührenrechnung:

  • Die Gegenstandswerte und Zehntelsätze orientieren sich an der StBVV, sind aber an manchen Stellen der Übersichtlichkeit halber vereinfacht dargestellt.
  • Individuelle Besonderheiten (z. B. außergewöhnlicher Beratungsaufwand, Sondertatbestände) können im Einzelfall zu Abweichungen von der im Tool berechneten Honorarschätzung führen.
  • Einige Positionen für die Bestimmung der Gegenstandswerte werden nicht im Detail berücksichtigt, sondern pauschalisiert, um eine schnelle Einschätzung zu ermöglichen.

Nutze das Ergebnis daher als Orientierung und Gesprächsgrundlage. Im persönlichen Austausch klären wir, welche Leistungen konkret erbracht werden sollen, passen die Gebühren an die Details deines Falls an und erstellen ein verbindliches Angebot.

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FAQ: Häufige Fragen zum StBVV‑Rechner und zu Steuerberaterkosten nach StBVV

Bildet der StBVV‑Rechner die StBVV vollständig ab?

Der StBVV‑Rechner orientiert sich an den einschlägigen Regelungen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), insbesondere an den Gebührentabellen A–C und den typischen Zehntelsätzen für Standardleistungen wie Buchführung, Jahresabschluss und Steuererklärungen. Um die Komplexität der StBVV für den Nutzer greifbarer zu machen wurden die Ausgangsgrößen für die Honorarberechnung im Tool teilweise verallgemeinert. Ziel des Tools ist eine praxistaugliche, verständliche Honorarschätzung für häufige Fälle. Nicht jede Spezialvorschrift und jede denkbare Sonderkonstellation kann vollständig abgebildet werden – bei komplexen Gestaltungen bleibt eine individuelle Prüfung der Gebühren im Einzelfall erforderlich. Die tatsächlichen Gebühren können von der Honorarschätzung des Tools daher abweichen.

Warum werden Pauschalen automatisch berücksichtigt?

In der Praxis fallen Pauschalleistungen wie E‑Bilanz, Veröffentlichung im Bundesanzeiger, Bescheidprüfung und Archivierung regelmäßig zusammen mit bestimmten Hauptleistungen an, etwa Jahresabschluss und Unternehmenssteuererklärungen. Damit du ein realistisches Bild der Gesamtkosten erhältst, setzt der StBVV‑Rechner diese Pauschalen automatisch an, sobald die zugrunde liegenden Leistungen gewählt werden. So siehst du nicht nur das Honorar für die Hauptleistungen, sondern eine realistische Schätzung deiner gesamten Steuerberaterkosten nach StBVV.

Kann ich mit dem Ergebnis direkt meine Steuerberaterrechnung prüfen?

Der StBVV‑Rechner gibt dir eine gute Orientierung, ob eine Gebührenrechnung grob im Rahmen der StBVV‑Systematik liegt. Du siehst, welche Gegenstandswerte, Gebührentatbestände und Zehntelsätze typischerweise für deine Leistungen zugrunde gelegt werden und welche Pauschalen hinzukommen. Für eine detaillierte Prüfung einzelner Gebührenpositionen – insbesondere bei komplexen Gestaltungen, Streitfällen oder sehr individuellen Sachverhalten – ist jedoch eine individuelle Beratung erforderlich. Gern unterstützen wir dich dabei, deine konkrete Steuerberaterrechnung im Detail zu analysieren.

Ersetzt der Rechner eine persönliche Beratung?

Nein. Der StBVV‑Rechner soll dir Transparenz geben und dir helfen, ein Gefühl für typische Steuerberaterhonorare zu entwickeln – insbesondere, wenn mehrere Leistungen und Steuerarten in einem Paket zusammenkommen. Ob und in welcher Höhe Gebühren in deinem konkreten Fall tatsächlich anfallen, hängt von vielen Details ab: Rechtsform, Umfang und Komplexität der Buchführung, Besonderheiten bei den Abschlüssen, zusätzlichen Beratungsleistungen und individuellen Absprachen. Diese Punkte klären wir gemeinsam im persönlichen Gespräch und erstellen auf dieser Basis gerne ein Angebot für dich.

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